Programm
Mit Whistleblowing gegen Umweltkriminalität und Greenwashing?
Wie Aktiengesellschaften mit Hinweisen umgehen
Whistleblower sollen sich sicherer fühlen: Seit Juli 2023 gibt es ein Hinweisgeberschutzgesetz. Unternehmen müssen Meldekanäle für Hinweise zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verstößen gegen eigene Richtlinien bereit halten. Allerdings liegen die DAX-40-Konzerne im internationalen Vergleich sehr weit hinten, was die Nutzung von Hinweisgebersystemen betrifft. Bei der Fondsgesellschaft der Deutschen Bank, DWS, deckte eine hochrangige Mitarbeiterin den Etikettenschwindel mit angeblich grünen Investments auf. Wie können solche Beschäftigten wirklich unterstützt werden? Wie sieht die rechtliche Situation aus? Lagert der Staat seine Verantwortung vielleicht sogar nur aus? Diese und weitere Fragen zum Thema möchten wir gemeinsam auf unserer Diskussionsveranstaltung mit dem Whistleblower-Netzwerk vertiefen.
Eine Kooperationsveranstaltung des Whistleblower-Netzwerks, des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und der Melanchthon-Akademie Köln
Mi, 12.02. 17-19 (3 UStd)
Dieser Kurs ist kostenlos.
Wir danken aber für die Anmeldung.
Nr. 2119H
Evangelischer Kirchenverband Köln und Region, Kartäusergasse 9-11
Anmeldung erforderlich.
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